Biometrie und Datenschutz (Positionspapier DSK)

1. Juni 2025

Die DSGVO definiert biometrische Daten als personenbezogene Informationen, die mithilfe spezieller technischer Verfahren gewonnen werden und eine eindeutige Identifizierung einer Person ermöglichen (Art. 4 Nr. 14 DSGVO). Beispiele sind Gesichtsbilder oder Fingerabdrücke.

Authentifizierung

Biometrische Merkmale sind ein vielversprechender Ersatz oder Ergänzung zu klassischen Authentifizierungsmethoden wie PIN oder Passwort.
Ihr Vorteil: Sie sind untrennbar mit der Person verbunden und können nicht vergessen oder weitergegeben werden.

Datenschutz – Chancen und Risiken

Während biometrische Verfahren Missbrauch durch gestohlene Passwörter verhindern, müssen die erfassten Daten selbst optimal geschützt werden. Denn ihr Missbrauch kann schwerwiegende Folgen haben.

Zudem bergen biometrische Technologien Datenschutzrisiken – vor allem, wenn sie ohne Wissen der Betroffenen eingesetzt werden. Moderne KI-gestützte Verfahren ermöglichen es, anhand von Videoaufnahmen Alter, Geschlecht oder sogar Emotionen zu analysieren (Emotional Decoding). Unternehmen nutzen solche Methoden beispielsweise zur Optimierung von Werbung.

Die Entwicklungen werfen ernste Fragen zur informationellen Selbstbestimmung auf. Weiterführende rechtliche und technische Details finden sich im Positionspapier der Datenschutzkonferenz (DSK) zur biometrischen Analyse.

Weitergehende Informationen im Positionspapier der DSK: LINK

Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter, bitte senden Sie eine kurze E-Mail an datenschutz@dsb-ms.de.

Ihr DSB Münster Team