Einwilligungsverordnung (EinwV) gilt ab 2025

1. Jan. 2025

Einwilligungsverordnung (EinwV) gilt ab 2025 – Ablösung der Cookie-Banner in Sicht?

Ab 2025 tritt die Einwilligungsverordnung (EinwV) in Kraft, die auf Grundlage von § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) verarbschiedet wurde. Sie schafft einen neuen Rechtsrahmen für ein alternatives Verfahren zur Einholung von Einwilligungen, der klassische Cookie-Banner ablösen könnte.

Kern der EinwV ist die Möglichkeit, neue Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) anerkennen zu lassen. Diese Dienste sollen benutzerfreundlich und wettbewerbskonform sein und die Verwaltung der nach dem TDDDG erforderlichen Einwilligungen effizient gestalten.

Die Regelung wird innerhalb von zwei Jahren auf Ihre Wirksamkeit überprüft. Dabei soll ermittelt werden, ob sie den gewünschten Nutzen für die Nutzerinnen und Nutzer bringt und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind. Gleichzeitig wird darauf hingearbeitet, eine europaweite Lösung zu Einwilligungsverwaltung durch Dienstanbieter zu entwickeln.

Weitere Details zu den Anforderungen für einen Anerkennungsantrag bei der BfDI sind in einem Fachbeitrag veröffentlicht. Ein entsprechendes Antragsformular wird in Kürze bereitgestellt. 

Quelle: Link zum BfDI 

Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter, bitte senden Sie eine kurze E-Mail an datenschutz(at)dsb-ms.de.

Ihr DSB Münster Team