Spätestens ab dem 2. Februar 2025 trifft Unternehmen die Schulungspflicht von Mitarbeitern nach der KI-VO.
Anbieter und Betreiber haben sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
Direkter Ansprechpartner für alle Fragen zur KI ist nicht der Datenschutzbeauftragte – allerdings betreffen aber viele Fragen zur KI den Datenschutz.
Die DSB Münster bietet eine KI-Schulung an, die die KI-Verordnung (AI-Act), Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Datenschutz berücksichtigt. Die Schulung ist als E-Learning-Einheit konzipiert und wird auf der E-Learning-Plattform DELPi angeboten – oder als SCORM-Datei für eigene E-Learningplattformen.
Hier geht’s zur KI-Verordnung: (2024/1689)
Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter, bitte senden Sie eine kurze E-Mail an datenschutz(at)dsb-ms.de.
Ihr DSB Münster Team.