Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat im Dezember 2025 ein neues Merkblatt zu Verständigungen in datenschutzrechtlichen Verfahren über Geldbußen veröffentlicht. Das Papier schafft erstmals einen bundesweit abgestimmten Orientierungsrahmen dafür, wie und unter welchen Voraussetzungen Verständigungen („Deals“) zwischen Aufsichtsbehörden und Unternehmen in Bußgeldverfahren möglich sind.
Hintergrund ist die wachsende praktische Bedeutung einvernehmlicher Lösungen im Datenschutzvollzug. Das Merkblatt stellt klar, dass Verständigungen kein eigenständiges Verfahren darstellen, sondern innerhalb der geltenden gesetzlichen Vorgaben stattfinden. Ziel ist es, Verfahren effizienter zu gestalten, Rechtsklarheit zu fördern und zugleich die Rechte der Betroffenen sowie die Gleichbehandlung der Verantwortlichen zu wahren.
Inhaltlich beschreibt die DSK insbesondere die Voraussetzungen, den möglichen Ablauf und die Grenzen von Verständigungen. Hervorgehoben wird, dass Transparenz, Freiwilligkeit und Dokumentation zentrale Anforderungen sind. Zudem betont das Merkblatt, dass die Aufsichtsbehörden auch im Rahmen einer Verständigung an Recht und Gesetz gebunden bleiben; insbesondere dürfen Schwere und Dauer des Datenschutzverstoßes sowie der Grad des Verschuldens nicht ausgeblendet werden. Eine Verständigung kann sich etwa auf den Verfahrensablauf oder die Bemessung der Geldbuße beziehen, ersetzt aber keine rechtmäßige Ermessensausübung.
Für Unternehmen bietet das Merkblatt mehr Planungssicherheit im Umgang mit Bußgeldverfahren. Zugleich signalisiert die DSK Offenheit für kooperative Lösungen, ohne den präventiven und sanktionierenden Charakter des Datenschutzrechts aufzugeben. In der Praxis dürfte das Papier daher sowohl für Verantwortliche als auch für Berater und Datenschutzbeauftragte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen.
Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter, bitte senden Sie eine kurze E-Mail an datenschutz@dsb-ms.de.
Ihr DSB Münster Team

