Löschkonzepte im Fokus: Europäischer Datenschutzausschuss prüft Unternehmen

1. März 2025

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) führt im Rahmen der europäischen Aktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) im ersten Halbjahr 2025 Prüfungen zum Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) durch.
Datenschutzbehörden der EU-Staaten analysieren, wie Unternehmen dieses Recht umsetzen, um Herausforderungen zu identifizieren und bewährte Praktiken herauszuarbeiten. Einige Aufsichtsbehörden haben bereits Unternehmen kontaktiert, weitere werden folgen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Das Recht auf Löschung gehört zu den meistgenutzten Betroffenenrechten und sorgt regelmäßig für Beschwerden. Unternehmen müssen damit rechnen, dass ihre Löschprozesse genau geprüft werden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um das eigene Löschkonzept zu kontrollieren und anzupassen. Wer noch keines hat, sollte dringend eines erstellen, um Risiken zu vermeiden.

Löschkonzepte überarbeiten und dokumentieren

Ein klar definiertes und dokumentiertes Verfahren ist essenziell. Dazu gehören:

  • Bestandsaufnahme der Daten
  • Abgleich mit Aufbewahrungsfristen
  • Technische Umsetzung der Löschung
  • Strukturierte Bearbeitung von Löschanfragen
  • Nachweisführung der Löschprozesse 

Unternehmen ohne ausreichende oder dokumentierte Porzesse riskieren Maßnahmen der Datenschutzbehörden.
Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter, bitte senden Sie eine kurze E-Mail an
datenschutz(at)dsb-ms.de.

Ihr DSB Münster Team.