Was bislang nach Zukunftstechnologie klang, ist in der betrieblichen Praxis angekommen: KI-Brillen – tragbare Geräte mit integrierten Kameras, Mikrofonen und KI-Analysefunktionen – tauchen zunehmend auch im Arbeitsalltag auf. Eine jüngste Anfrage einer Klinikgeschäftsführung zu genau diesem Thema zeigt: Es geht längst nicht mehr um ferne Zukunft, sondern um konkrete Handlungsbedarfe heute.
Warum KI-Brillen datenschutzrechtlich besonders heikel sind
Anders als ein Smartphone erfassen KI-Brillen Daten unauffällig und kontinuierlich – für Dritte oft nicht erkennbar. Das eigentliche Risiko liegt in der Kombination aus permanenter Aufnahme, sofortiger KI-Analyse und externer Datenverarbeitung. Bild- und Audiodaten werden häufig an externe Server übertragen und können zur Weiterentwicklung von KI-Modellen genutzt werden – teilweise durch menschliche Prüfer eingesehen.
Rechtlich gilt: Jede Erfassung von Bild- oder Audiodaten ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Im Gesundheitsbereich kommen regelmäßig besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO hinzu – mit erheblich höheren Anforderungen.
Die zentralen Rechtsfragen im Überblick
- Rechtsgrundlage: Eine wirksame Einwilligung aller betroffenen Personen ist im Alltag kaum umsetzbar. Gesetzliche Erlaubnistatbestände greifen in den meisten Fällen nicht.
- Transparenzpflicht (Art. 13 DSGVO): Bei unauffälliger Nutzung ist eine ordnungsgemäße Information Betroffener kaum erfüllbar.
- Auftragsverarbeitung & Drittländer (Art. 28, 44 ff. DSGVO): Externe Anbieter und internationale Datenübermittlungen, insbesondere außerhalb der EU, erhöhen das Risiko unkontrollierter Verarbeitung.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO): Im Gesundheitswesen und anderen sensiblen Umgebungen in der Regel zwingend erforderlich.
Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
Ein generelles gesetzliches Verbot von KI-Brillen besteht nicht – Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, Datenschutz und Vertraulichkeit aktiv sicherzustellen. Auf Basis des Direktions- und Hausrechts können klare Regelungen getroffen werden:
- Aufnahme von KI-Brillen in IT- und KI-Richtlinien
- Nutzungsverbote oder -einschränkungen in sensiblen Bereichen (z. B. Behandlungsräume, vertrauliche Gespräche, Meetings)
- Verpflichtung zur Deaktivierung in definierten Situationen
- Sensibilisierung der Beschäftigten; in Betrieben mit Betriebsrat: Mitbestimmung beachten
- In besonders sensiblen Bereichen: vollständiges Verbot des Tragens solcher Geräte prüfen
Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter, bitte senden Sie eine kurze E-Mail an datenschutz@dsb-ms.de.
Ihr DSB Münster Team

